Allgemeine Geschäftsbedingungen der Büroplan Bürotechnik GmbH
(Stand 01.01.2018)
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
1.2 Der uns erteilte Auftrag und alle künftigen Aufträge werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt, die durch die Auftragserteilung, spätestens durch die Abnahme der Lieferung, als anerkannt gelten.
Bestellungen unserer Kunden können von uns binnen zwei Wochen durch schriftliche Mitteilung abgelehnt werden.
1.3 Von unseren Bedingungen abweichende Absprachen, auch solche mit unseren Vertretern, bedürfen ebenso wie entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen oder die Vereinbarung abweichender Bedingungen des Käufers zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot und Beschreibungen
2.1 Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend und stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit, insbesondere unter Berücksichtigung der Belieferungssituation seitens unserer Vorlieferanten. Preisangebote sind nur verbindlich, soweit dies gesondert als solches von uns bestätigt wird.
2.2 Falls nichts anderes ausdrücklich und schriftlich zugesichert ist, geben Beschreibungen unserer Produkte und Leistungen (z.B. in Prospekten oder Zeichnungen) durchschnittliche Erfahrungswerte wieder, von denen Abweichungen im Einzelfall jeweils möglich sind. Zu unseren Angeboten gehörige Muster, Zeichnungen, Organisationsvorschläge und sonstige Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben ,wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
2.3 Wir sind berechtigt, anstelle des bestellten Liefergegenstandes ein Nachfolgemodell des Herstellers zu liefern, wenn das bestellte Gerät zum Zeitpunkt der Lieferung nicht mehr vorrätig bzw. lieferbar ist, soweit das Nachfolgemodell zu keiner technischen Minderung führt.
3. Ausführung der Leistung
3.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
3.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3.3 Angegebene Lieferfristen und Termine zur Ausführung sonstiger Leistungen werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleichviel ob bei uns, unserem Vorlieferanten oder Transporteuren –, entbinden uns ohne Schadenersatzpflicht von der Einhaltung angegebener Termine und berechtigen uns ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Teillieferungen sind zulässig.
3.5 Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
4. Bedingungen bei Mängelansprüchen
4.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Ware nach Lieferung zu untersuchen. Etwa festgestellte bzw. auftretende Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Tagen nach Eingang der Ware bzw. Übergabe des Kaufgegenstandes anzuzeigen; bei sonstigen Mängeln unverzüglich nach deren Auftreten. Die Verjährungsfrist von Mängelansprüchen im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB beträgt zwölf Monate; im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gilt die gesetzliche Regelung.
4.2 Im Falle ordnungsgemäß gerügter Mängel übernehmen wir, solange wir uns nicht in Verzug befinden, nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz oder Instandsetzung oder erstatten den Kaufpreis unter Berücksichtigung der bis dahin vom Käufer gezogenen Nutzungen. Dabei steht es uns frei, solche Instandsetzungsarbeiten am Montageort vorzunehmen oder aber die Rücksendung der mangelhaften Teile auf unsere Kosten zu verlangen. Defekte, die durch unrichtige Behandlung, außergewöhnliche Beanspruchung, Nichtbeachten der Montage-, Betriebs- und Unterhaltungsvorschriften oder durch Eingriffe Dritter entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht entfällt ferner, wenn zum laufenden Betrieb der von uns gelieferten Geräte nicht die von uns empfohlenen oder angebotenen Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Verbrauchsmaterialien verwendet werden.
4.3 Aus gesetzlichen und/oder vertraglichen Haftungstatbeständen (insbesondere für den Fall des Verzuges, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen oder der unerlaubten Handlung) haften wir, soweit gesetzlich zulässig, nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Wegen Mängelrügen dürfen Zahlungen nur zurückbehalten werden, soweit der zurückbehaltene Teil in einem angemessen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln steht.
4.4 Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
4.5 Bei dem Verkauf gebrauchter Güter wird die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im oben stehenden Satz genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Unsere Preise verstehen sich netto exklusive Mehrwertsteuer. Auch bei bestätigten Aufträgen behalten wir uns eine verhältnismäßige Erhöhung der Preise vor, wenn innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss, aber vor Lieferung, Werkstoffpreise oder Löhne steigen oder infolge von Währungsfluktuationen oder anderen Veränderungen der Import-/Exportkosten sich Kostenfaktoren ändern.
5.2 Rechnungen für Maschinenlieferungen, Technikereinsätze, Wartungs- und / oder Mietverträge und Probestellungen sind jeweils sofort fällig. Lieferrechnungen für Verbrauchsmaterialien sind innerhalb von 8 Tagen netto, jeweils gerechnet ab Rechnungsdatum, zur Zahlung fällig.
5.3 Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen.
5.4 Der Kunde kann mit Gegenansprüchen gegen fällige Forderungen nur aufrechnen, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, anerkannt oder gerichtlich festgesetzt sind.
5.5 Kommt der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung entsprechend den vorstehenden Regelungen in Verzug, so werden sämtliche andere noch zu unseren Gunsten offenen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig, unabhängig von seither gewährten Zahlungszielen. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist oder ab dem Tag des Verzuges berechnen wir, unter Vorbehalt der Geltendmachung höherer Verzugsschäden, Verzugszinsen in Höhe von jeweils 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Weiterhin können Mahngebühren in Höhe von mind. € 5 zzgl. MwSt., sowie fremde Kosten (z.B. Rücklastgebühren) berechnet werden. Im Falle des Zahlungsverzuges mit fälligen Forderungen sind wir berechtigt, wegen noch nicht erbrachter Lieferungen und Leistungen bis zur Behebung der Verzugslage das Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
5.6 Verweigert der Kunde die Abnahme und/oder Zahlung, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder auf der Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen oder aber anstelle der Erfüllung, sobald sich der Kunde in Annahmeverzug befindet, Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15% des vereinbarten Kaufpreises (ohne Berücksichtigung von Rabatten, Skonti oder sonstigen Nachlässen) zu verlangen; der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung gezahlt hat. Werden Lieferungen auf laufende Rechnung ausgeführt, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung des Saldos.
6.2 Der Besteller ist berechtigt, über gekaufte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Alle Forderungen aus einem Weiterverkauf oder aus einer Vermietung von Waren, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehen, tritt der Käufer hiermit im Voraus an uns ab. Ebenso werden sämtliche Ersatzansprüche gegenüber Versicherungen und / oder Dritten, die aus einer Beschädigung oder dem Untergang der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren herrühren, hiermit im Voraus an uns abgetreten. Der Kunde ist zur Einziehung solcher Forderungen nur in unserem Auftrag und zur Zahlungsanweisung an uns berechtigt.
6.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wird von uns Ware aufgrund Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes zurückgenommen, so werden uns 15% des zugrunde liegenden Netto-Auftragspreises für unsere mit der Rücknahme verbundenen Kosten und Aufwendungen erstattet; dem Besteller/Kunden ist es unbenommen, uns die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. Unabhängig hiervon erfolgt eine Gutschrift zurückgenommener Ware unter Berücksichtigung von Alter und Beschaffenheit zum jeweiligen Verkehrswert, den wir unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung und Marktlage nach billigem Ermessen bestimmen. Dem Kunden ist es unbenommen, auf seine Kosten eine abweichende neutrale Verkehrswertermittlung durchführen zu lassen.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Mannheim.
7.2 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann auch durch mündliche Vereinbarung nicht abgewichen werden.