Sie sind im Begriff eine gemeinsame PC-Sitzung mit einem Supporter der Büroplan Bürotechnik GmbH (Büroplan) via Fernwartung herzustellen. Damit erhalten wir die Möglichkeit einfach Updates aufzuspielen, bei Störungen noch schnelleren Support leisten zu können und bei Fragen Ihrerseits unkomplizierte Hilfe zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie zudem folgende Anmerkungen:
1. Leistung/Vergütung: Die Serviceleistungen unter Verwendung eines Fernwartungssystems beziehen sich in der Regel auf die von Büroplan bereitgestellten Hard- und Softwarelösungen. Diese Leistungen werden im Kundenauftrag erbracht und sind entweder zusätzliche Dienstleistungen, die vom Kunden gesondert bezahlt werden (15 € pro angefangener Viertelstunde), oder in einem abgeschlossenen Wartungsvertrag bereits enthalten. Leistungserbringung von montags bis freitags 8.00 Uhr - 16.30 Uhr.
2. Sicherheit/Datenschutz: Der Kunde muss zu Authentizitätszwecken beim Verbindungsaufbau ein spezielles Kennwort und eine spezielle ID eingeben, welche er Büroplan auf Aufforderung mitteilt. Beide sind nur einmal gültig. Nach fehlerfreier Eingabe von ID und Kennwort wird eine Kommunikation über das Internet zwischen beiden Teilnehmern hergestellt; die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Büroplan erstellt für Nachweiszwecke eine komplette Aufzeichnung der Sitzung. Der Kunde informiert Büroplan unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt, die bei der Fernwartung aufgetreten sind oder die einen Zugriff durch Unbefugte möglich machen. Büroplan ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Kunden geheim zu halten und in keinem Fall Dritten zur Kenntnis zu bringen. Der Kunde trägt selbst dafür die Verantwortung aktuelle Datensicherungen in geeigneter Form zu betreiben und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten zu gewährleisten.
3. Haftung: Büroplan übernimmt keinerlei Haftung für von ihr nicht verursachte Störungen, auch wenn sie in zeitlicher Nähe zum geleisteten Support stehen. Büroplan übernimmt keine Garantie/Gewähr dafür, dass die aufgetretene Störung überhaupt behebbar ist. Ein Vorort-Einsatz kann zur Behebung der Störung von Nöten sein. Sollten Fernwartungskosten entstanden sein, übernimmt der Kunde diese, unabhängig davon, ob die aufgetretene Störung behoben wurde oder nicht, in voller Höhe. Sollten sich aus dem Einsatz des Fernwartungssystems Beeinträchtigungen oder Mängel im Computer oder Netzwerksystem des Kunden ergeben, so ist auch hierfür eine Haftung von Büroplan ausgeschlossen. Zudem gelten die Haftungsbedingungen aus Ihrem Kauf- und Wartungsvertrag.
4. Zustandekommen der Vereinbarung: Mit der Herstellung der Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechner eines Supporters von Büroplan erkennt der Kunde die vorgenannten Bedingungen an.
5. Erfüllungsort/Gerichtsstand: Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Mannheim. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unsere AGBs finden Sie unter http://www.bueroplan.de/kundenbereich/downloads/. Ergänzende Geschäftsbedingungen des für die Bereitstellung und oder Wartung der Hard- und Softwarelösungen vereinbarten Leasing-, Miet- und/oder Wartungsvertrages nebst Pflichtenheft sind Bestandteil dieser Vereinbarung und der gesamten Geschäftsbeziehung.
Ich habe den Disclaimer gelesen und erkenne diesen an: